| SanierungDie Sanierung eines Unternehmens ist nicht vorrangig eine steuerliche oder juristische Aufgabe! Vielmehr erfordert eine Sanierung eine ganzheitliche, betriebswirtschaftliche und technische Betrachtung des Unternehmens und der Produkte/Leistungen. Dabei müssen auch die komplexen Facetten der Marktgegebenheiten erfasst werden und die juristischen und steuerlichen Implikationen Beachtung finden.
Ein Sanierungskonzept bildet in Krisensituationen die entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Neuausrichtung des Unternehmens. Ohne ein taugliches und tragfähiges Sanierungskonzept, mit einer abschließenden Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, sind die meist von Dritten erforderlichen Finanzmittel, in der Regel nicht zu erhalten. Dies gilt auch für die erforderliche Aufrechterhaltung oder Verlängerung von bereits gewährten Krediten. Sie erhalten ein maßgeschneidertes Konzept mit geeigneten, terminierten Maßnahmenpaketen und einer integrierten Unternehmensplanung. Dieses Konzept dient einerseits als tragfähige Entscheidungsgrundlage für Finanzierungsverhandlungen und/oder Kapitalmaßnahmen. Andererseits kann es dazu beitragen, steuerbefreite Sanierungsgewinne zu realisieren. Schlussendlich erfolgt eine Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit.
Ein derartiges Sanierungskonzept berücksichtigt die Anforderungen der Rechtsprechung des BGH und die Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer(IDW S6) für die Erstellung von Sanierungskonzepten.
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